3. Änderung der Geflügelpest-Verordnung

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3. Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Mit Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur 3. Änderung der Verordnung über Schutz- und Tilgungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest 3. Änderung der Geflügelpest-Verordnung 2007) wurden Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg ausgewiesen.
Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte oder Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen sind in Österreich derzeit (24.11.2016) nicht ausgewiesen.

Herwig Hödl

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