Burgenland – Jagdgesetznovelle beschlossen

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Burgenland – Jagdgesetznovelle beschlossen

Mit Beschluss des burgenländischen Landtags vom 8.3.2017 wurde eine Novelle zum Burgenländischen Landesjagdgesetz beschlossen.
Mit der Jagdgesetznovelle entfällt die gesonderte Beizjagdkarte und es bedarf lediglich eines „Vermerks“ über die Berechtigung der Ausübung zur Beizjagd in der Jagdkarte. Für diesen Berechtigungsvermerk ist wie bisher eine Prüfung erforderlich. Neu ist die – unionsrechtlich schon lange gebotene – Bestimmung, der Anerkennung von Jagdprüfungen außerhalb des Burgenlands.
In den Erläuternden Bemerkungen zu § 67 Bgld.JagdG heißt es diesbezüglich:
Als besondere Form des Jagens bedarf die Beizjagd einer zusätzlichen Qualifikation (Beizjagdprüfung), wobei die Kriterien für diese Prüfung von der Landesregierung mit Verordnung festzusetzen sind. Für jene, die nicht die Beizjagdprüfung gemäß Abs. 2 abgelegt haben, gelten § 61 Abs. 5 und 6 sinngemäß, sodass auch Prüfungen aus anderen Ländern anerkannt werden können.
Es wird jedenfalls den Versuch wert sein, beispielsweise mit einer NÖ-Jagdkarte (also aus einem Bundesland ohne Falknerprüfung) eine burgenländische Jagdkarte mit Beizjagdberechtigungsvermerk zu beantragen. Unionsrechtlich erscheint die Zurückweisung eines solchen Antrags diskriminierend und daher rechtswidrig zu sein.

HH

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