Afrikanische Schweinepest – Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen

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Afrikanische Schweinepest – Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen

Wenngleich nicht Kernthema der ZÖF so darf an dieser Stelle über Maßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Österreich berichtet werden:

Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 167/2017 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände erlassen.

Für die Bezirke Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und alle Wiener Bezirke gilt, dass alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden sind. Grund für diese Maßnahme ist ein Ausbruch der ASP in der Tschechischen Republik.

Bei der Jagd auf Wildschweine in den angeführten Bezirken ist vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass

1.

die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;

2.

jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und

3.

sonstige bei der Jagd angefallene Tiermaterialien möglichst einer seuchensicheren Entsorgung zugeführt werden

Die Verordnung finden Sie im Volltext hier

Mehr zum Thema Afrikanische Schweinepest auf der Website der AGES und der European Food Safety Authority (EFSA )

 

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