Tierschutzgesetznovelle, BGBl. I Nr. 148/2017

Goldenes Ehrenzeichen für Dr. Peter Lebersorger
11. September 2017
West Nile Virus – Situation
1. September 2018

Tierschutzgesetznovelle, BGBl. I Nr. 148/2017

Am heutigen Tag wurde die insbesondere von Tierschutzorganisationen vehement geforderte Novelle zum Tierschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die wesentliche Änderung lautet:

die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.

Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet

Wie schon auf dieser Website klargestellt hat die Falknerei schon das bisherige Verbot nicht betroffen. Die nunmehrige Tierschutzgesetznovelle ist daher nicht relevant.

 

Es können keine Kommentare abgegeben werden.