Steiermark: Fasan- und Rebhuhn-Verordnung

Vogelgrippe: Vorbeugende Maßnahmen in Österreich
6. Januar 2017

Steiermark: Fasan- und Rebhuhn-Verordnung

Im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2016 über die Auswilderung von Fasanen und Rebhühnern (Fasan- und Rebhuhn-Verordnung) veröffentlicht.
Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen über die Mindestgröße und Beschaffenheit von Auswilderungsbiotopen für Fasane und Rebhühner, die zulässigen technischen Vorkehrungen, insbesondere Einfriedungen, sowie die maximale Anzahl der auszuwildernden Tiere pro 100 ha geeignetem Fasan- und Rebhuhnlebensraum auf Revierebene. (§ 1 Fasan- und Rebhuhn-Verordnung)
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Dezember 2016, in Kraft.

Den Verordnungstext finden Sie hier

Es können keine Kommentare abgegeben werden.